Ulrich Bucher, Fachanwalt für Arbeitsrecht
wurde 1955 in Osterode geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln und dem Abschluss des Referendariats im Oberlandesgerichtsbezirk Köln ließ er sich 1995 als Rechtsanwalt nieder und gründete 1986 mit Rechtsanwalt Willmanns zunächst die Rechtsanwaltssozietät Bucher & Willmanns und in 1999 die Sozietät Bucher & Externbrink. Seit 1997 ist Rechtsanwalt Bucher Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung in der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung im Deutschen Anwalt Verein
- Mitglied im Deutschen Anwalt Verein
- Mitglied im Kölner Anwalt Verein
- Vorstandsmitglied in der internationalen Anwaltskooperation Advogate
bucher@bucher-externbrink.de
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