Privates Baurecht
- Erstellung und Prüfung der Verträge von Bauträgern, Handwerkern und Architekten
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht
- Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren
- Werklohn- und Honorarklagen des Bauunternehmers und Architekten
- Anspruchssicherung (Bauhandwerkersicherungshypotheken, Sicherheit nach § 17 VOB/B etc.)
Anwaltliche Ansprechpartnerin:
RAin Susan Krug