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Entgegen der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung hat das Landgericht Darmstadt in einem Urteil entschieden, dass die Ausschlussfrist des § 556 III 3 BGB auch für Gewerberaummietverhältnisse analog Geltung finden soll. Weiterlesen …
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Zur Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes
Das OLG München hat in dem Beschluss vom 13.09.2011 festgestellt, dass in einem handschiftlichen Testament ein unterhalb der Unterschrift später angebrachter Zusatz, der die ursprüngliche Verfügung an eine Bedingung knüpft, ohne erneute Unterschrift formunwirksam ist. Bei der Erstellung eines Testaments ist daher unbedingt darauf zu achten, dass später vorgenommene Zusätze zum Testament ebenfalls unter Datumsangabe unterschrieben werden. Mitgeteilt von Rechtsanwältin Eva Externbrink
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