Bucher und Externbrink Rechtsanwaltskanzlei Köln

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News
Eva Externbrink

Kanzlei News

Zur Wirksamkeit eines handschriftlichen Testamentes

Vorsicht bei dem Erstellen eines eigenhändigen Testaments Weiterlesen …

Zwangsverwalter hat Auskunftsanspruch gegen Schuldner und Mieter

Verpflichtung des Mieters und des Schuldners zur Auskunft gegenüber dem Zwangsverwalter Weiterlesen …

Handwerkerrechnung

Wer in seiner diesjährigen Steuererklärung handwerkliche Leistungen absetzen möchte, der muss dem Finanzamt ordentliche Rechnungen der Handwerksbetriebe vorlegen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).  Weiterlesen …

BGH-Urteil stärkt Bauherrenrechte bei Kreditverkauf

Dürfen Kreditinstitute Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen oder nicht? Diese Frage ist seit Jahren heftig umstritten. Nun hat der Bundesgerichtshof am 30. März eine Entscheidung im Bank- und Börsenrecht getroffen, die auch für Bauherren und Immobilieninvestoren weitreichende Wirkungen hat.  Weiterlesen …

Rauchen und High Heels tragen - auch ein Unterschied in rechtlicher Hinsicht

in dem vergangenen Jahr sind unter anderem zwei Entscheidungen zum vertragsgemäßen Gebauch ergangen, welche sehr praxisrelevant sind.... Weiterlesen …

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Adovgate News

Ausschlussfrist für Betriebskostennachforderung auch in der Gewerberaummiete

Entgegen der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung hat das Landgericht Darmstadt in einem Urteil entschieden, dass die Ausschlussfrist des § 556 III 3 BGB auch für Gewerberaummietverhältnisse analog Geltung finden soll. Es entscheidet damit bewusst gegen die bisher herrschende Auffassung in der Rechtsprechung, die dies damit begründet, dass § 556 III 3 BGB im Unterabschnitt bei den Mietverhältnissen über Wohnraum angesiedelt ist und die Verweisungsvorschrift für das Gewerberaummietrecht des § 578 II BGB hierauf nicht Bezug nimmt. Das Landgericht Darmstadt begründet dagegen seine Auffassung damit, dass sich den Gesetzesmaterialien nicht entnehmen lasse, dass der Gesetzgeber § 556 II 3 BGB bewusst nicht auf Gewerberaummietverhältnisse erstrecken wollte und der Zweck der Ausschlussfrist, nämlich Rechtssicherheit für den Mieter, nicht auf Wohnraummietverhältnissse beschränkt sei. Diese Ansicht widerspricht der Systematik des Gesetzes, das gerade in verschiedene Bereiche Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht unterteilt hat. Es bleibt daher abzuwarten, ob durch diese Entscheidung eine Änderung in der Rechtssprechung eintreten wird.  

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